Verfassungsgericht: Geistiges Heilen ohne Heilpraktikererlaubnis rechtlich möglich und legal! In einem langjährigen Rechtsstreit hat ein Geistheiler, unterstützt vom Dachverband Geistiges Heilen e.V., ein wichtiges Grundsatzurteil erreicht: Demnach benötigt keine Heilpraktikererlaubnis, wer die Selbstheilungskräfte eines Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt!
So entschied bereits am 2. März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1BvR 784/03).
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis sei jedoch, dass der Heiler seine Patienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt. Dieser Hinweis könne entweder als Merkblatt dem Patienten vor Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen.
Der Dachverband Geistiges Heilen
e. V. (DGH)
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